GlossarNutzungsausfallGruppen A–L, M1–M9
Kfz-Glossar · Nutzungsausfall

Nutzungsausfallgruppen

Pkw-Gruppen A–L und Motorrad-Gruppen M1–M9: Übersicht der Tagesentschädigungen, typischen Fahrzeuge und Einordnungskriterien – unverbindlich und zur Orientierung.

Was sind Nutzungsausfallgruppen?

Nutzungsausfallgruppen kategorisieren Fahrzeuge nach Klasse, Ausstattung und Marktsegment. Jeder Gruppe ist ein täglicher Entschädigungssatz zugeordnet. Je höher die Gruppe, desto höher die tägliche Entschädigung. Neben Pkw und Transportern werden auch Motorräder, Roller und Krafträder in eigene Gruppen (M1–M9) eingeteilt.

Die Einstufung erfolgt auf Basis gängiger Tabellen (u. a. Sanden/Danner/Küppersbusch). Diese Tabellen sind nicht gesetzlich festgeschrieben – sie gelten als etablierter Orientierungsrahmen. Die konkrete Einstufung hängt im Einzelfall von Fahrzeugklasse, Motorisierung, Ausstattungsniveau und weiteren Faktoren ab.

Wussten Sie schon?

Die angezeigten Tagessätze sind Richtwerte aus gängigen Tabellen und können sich durch Tabellenaktualisierungen verändern. Versicherungen versuchen häufig, Fahrzeuge in niedrigere Gruppen einzuordnen – ein unabhängiger Sachverständiger prüft dies für Sie.

Nutzungsausfall: Wann gilt die Tabelle?

Die Tabellenwerte zum Nutzungsausfall gelten vor allem bei privat bzw. eigenwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen. Voraussetzungen sind grundsätzlich: unfallbedingter Ausfall, vorhandener Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sowie kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug.

Bei ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugen ist der Ausfallschaden regelmäßig konkret darzulegen – etwa durch Mietwagenkosten, entgangenen Gewinn oder Vorhaltekosten eines tatsächlich vorgehaltenen Reservefahrzeugs. Vorhaltekosten kommen nur in Betracht, wenn ein Ersatz- oder Reservefahrzeug im Betrieb tatsächlich vorgehalten wird.

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Welche Gruppe hat mein Fahrzeug?

Pkw, Transporter, Motorräder und Roller – z. B. „BMW 3er", „VW Transporter", „125 ccm" oder „37 kW"

Pkw-Gruppen A–L

GruppeTagessatz (ca.)Typische FahrzeugeDetails
Aca. 23 €Kleinst- und Kleinstfahrzeuge, sehr alte KleinwagenDetails
Bca. 26 €Einfache Kleinwagen, ältere KompaktfahrzeugeDetails
Cca. 29 €Kleinwagen, einfache KompaktklasseDetails
Dca. 35 €Kompaktklasse, z. B. VW Golf (Basis)Details
Eca. 38 €Kompaktklasse gut ausgestattet, Untere MittelklasseDetails
Fca. 43 €Mittelklasse, z. B. VW Passat, Audi A4Details
Gca. 50 €Obere Mittelklasse, z. B. BMW 3er (gehobene Ausstattung)Details
Hca. 59 €Obere Mittelklasse, Kompakt-SUV (gehobenes Segment)Details
Ica. 68 €Oberklasse, große SUVDetails
Jca. 79 €Oberklasse, z. B. Mercedes E-Klasse (AMG)Details
Kca. 110 €Luxusklasse, z. B. Mercedes S-Klasse, BMW 7erDetails
Lab 175 €Hochpreisige Luxus- und Sportwagen, z. B. Porsche 911, FerrariDetails

Alle Angaben ohne Gewähr. Tagessätze sind unverbindliche Richtwerte. Konkrete Einstufung immer im Einzelfall.

Stand: Allgemeine Orientierung nach öffentlich zugänglichen Nutzungsausfalltabellen und der Systematik der Sanden-Danner-Küppersbusch-/Schwacke-Nutzungsausfallgruppen. Die gerichtliche Schadensschätzung erfolgt im Einzelfall nach § 287 ZPO. Bei ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugen ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig der konkret bezifferbare wirtschaftliche Ausfallschaden maßgeblich.

Hinweis: Die Übersicht dient der allgemeinen Information und sachverständigen Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung.

Motorrad-Gruppen M1–M9

Nutzungsausfall für Motorräder, Roller, Krafträder und Mofas wird nach eigenen Gruppen berechnet. Die Einstufung richtet sich primär nach der Motorleistung in kW. Hinweis: Nutzungsausfall für Motorräder wird von der Rechtsprechung nur anerkannt, wenn das Fahrzeug nachweislich und regelmäßig zur Freizeitnutzung eingesetzt wurde.

Wichtiger Hinweis – Motorrad / Roller / Kraftrad

Nutzungsausfall für Motorräder, Roller, Mofas und Krafträder (auch 125er, A2-Maschinen oder Reiseenduros wie die BMW GS) setzt nach ständiger Rechtsprechung voraus, dass das Fahrzeug regelmäßig und nachweislich zur Freizeitnutzung verwendet wurde – nicht nur gelegentlich. Ein Anspruch scheidet aus, wenn das Motorrad lediglich als Zweitfahrzeug ohne regelmäßige Nutzungsgewohnheit gehalten wurde. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Motorradgruppe, die hauptsächlich von der Motorleistung (kW) abhängt.

GruppeTagessatz (ca.)Einordnungskriterium
1ca. 10 €Mofa, Moped, Mokick, Roller bis 50 ccm
2ca. 15 €Leichtkrafträder und Roller bis 80 ccm
3ca. 20 €Roller und Motorräder bis 7 kW (ca. 9,5 PS)
4ca. 22 €Roller und Motorräder bis 13 kW (ca. 17,7 PS)
5ca. 25 €Motorräder bis 20 kW (ca. 27 PS)
6ca. 30 €Motorräder bis 37 kW (ca. 50 PS) – A2-Klasse
7ca. 45 €Motorräder bis 57 kW (ca. 77 PS)
8ca. 55 €Motorräder bis 72 kW (ca. 98 PS)
9ca. 65 €Motorräder über 72 kW / ab 1000–1200 ccm

Motorrad-Tagessätze sind unverbindliche Richtwerte. Entscheidend ist immer die konkrete Nutzungssituation im Einzelfall.

Einordnung: Die Motorrad-Gruppen M1–M9 orientieren sich an gängigen Sachverständigentabellen zur Kraftrad-Nutzungsausfallentschädigung. Eine gesetzliche Festschreibung besteht nicht. Die Einstufung hängt im Einzelfall von Motorleistung (kW), Hubraum (ccm), Fahrzeugart (Motorrad, Roller, Leichtkraftrad, Mofa) und der tatsächlichen Nutzungsgewohnheit ab. Bei PS-Angaben wird näherungsweise umgerechnet: kW = PS / 1,35962.

Nutzungsausfall Motorrad, Roller und Kraftrad

Nutzungsausfall Motorrad: Wer nach einem unverschuldeten Unfall sein Motorrad nicht nutzen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Einstufung erfolgt in die Motorrad-Gruppen M1 bis M9 – abhängig primär von der Motorleistung in kW.

Nutzungsausfall Roller und 125er: Auch für Roller, Leichtkrafträder (125 ccm / A1-Klasse) und Mofas kann Nutzungsausfall beantragt werden. Die Gruppen M1 bis M4 decken dieses Segment ab. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug regelmäßig genutzt wurde.

Nutzungsausfall A2-Motorrad: A2-Maschinen (bis 35 kW, max. Leistungsgewicht 0,2 kW/kg) werden je nach tatsächlicher Motorleistung in die Gruppen M5 oder M6 eingeordnet.

Nutzungsausfall Harley-Davidson, BMW GS, Supersportler: Hochleistungsmotorräder, Reiseenduros und Cruiser mit über 72 kW fallen in die Gruppe M9 (ca. 65 €/Tag). Dazu zählen u. a. Harley-Davidson-Modelle, BMW R 1250 GS, Kawasaki ZX-10R, Yamaha R1 und Ducati Panigale.

Einordnungskriterien

Fahrzeugklasse (Kleinwagen, Kompaktklasse, Mittelklasse …)
Motorisierung und Antriebskonzept
Ausstattungsniveau (Basis, Comfortline, Highline …)
Fahrzeugalter – kann die Einstufung beeinflussen
Aktueller Marktwert zum Unfallzeitpunkt

Einfluss des Fahrzeugalters

5 Jahre nach Erstzulassung

Fahrzeuge, die mehr als 5 Jahre nach ihrer Erstzulassung sind, werden in der Praxis häufig eine Gruppe niedriger eingestuft.

10 Jahre nach Erstzulassung

Fahrzeuge, die mehr als 10 Jahre nach ihrer Erstzulassung sind, werden in der Praxis häufig zwei Gruppen niedriger eingestuft.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Altersabstufung ist kein gesetzlich festgeschriebener Wert, sondern eine in der Praxis verbreitete Orientierungshilfe auf Basis gängiger Sachverständigentabellen. Die konkrete Einstufung erfolgt immer im Einzelfall.

Tipp vom Gutachter

Das Fahrzeugalter kann in der Praxis erheblichen Einfluss auf die Einstufung haben. Entscheidend ist immer der tatsächliche Nutzwert und Marktwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt – nicht allein das kalendarische Alter.

Rechtlicher Hinweis

Alle Tagessätze und Gruppenangaben sind unverbindliche Richtwerte ohne Garantie auf Vollständigkeit oder Aktualität. Die konkrete Einstufung Ihres Fahrzeugs – ob Pkw, Transporter, Motorrad oder Roller – und die Höhe des Nutzungsausfalls werden immer im Einzelfall durch den Sachverständigen ermittelt.

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